Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

SkyHome Immo e.K. - Ruthstr.20 - 12149 Berlin

AGB für Verkäufer

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und SkyHome Immo e.K. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Makler-Auftrags einverstanden.
  2. Kommt aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag zustande oder ein anderer, wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag, oder wenn ein vom Makler zum Verkauf vorgestelltes Objekt infolge der Zwangsversteigerung erworben wird, oder wenn über ein anderes Objekt des Verkäufers ein entsprechender Hauptvertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen wird, und dadurch ein Hauptvertrag zustande kommt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen. Die Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrags sofort fällig.
  3. Im Falle der Gewährung sowie der Vermittlung der Möglichkeit zum Abschluss eines Verkaufsvertrags beträgt die Provision des Maklers den entsprechend vereinbarten und in der jeweiligen Kurzbeschreibung aufgeführten Provisionssatz. Ab 23.12.2020 gelten beim Verkauf von Wohnimmobilien neue Regelungen für die Maklerprovision. Durch das neue “Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien (wie z.B. ETW, DHH, EFH, RH etc.)” teilen sich Käufer (als Verbraucher) und Verkäufer die Provision jeweils 50/50 der im Exposé angegeben Höhe der Maklerprovision. In anderen Fällen gilt die alte gesetzliche Regelung. Die Provision beim Makler-Auftrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und wird vom Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags an Sky Home Immo e.K. ausgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Die Provision ist auch fällig, wenn der Auftraggeber durch die von Sky Home Immo e.K. erhaltenen Informationen einen Vertrag mit Dritten abschließt.
  4. Die Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber nicht alleine ein oder mehrere Immobilienobjekte erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber in irgendeiner Form verbunden ist.
  5. Nach der Erteilung des Auftrages an SkyHome Immo e.K. sind alle Änderungen des Hauptvertrags schriftlich festzuhalten, sie werden erst dadurch wirksam.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich über alle neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit betreffen oder betreffen könnten (z. B. Aufgabe der Verkaufsabsicht, Verkauf an Dritte, Abschließung eines Vertrags mit einer dritten Seite, Übergabe des Verkaufsobjekts zur Vermietung etc.), zu informieren. Im Falle eines Verkaufs verpflichtet sich der Auftraggeber, an SkyHome Immo e.K. die Daten des Käufers zur möglichen Kontaktaufnahme weiterzugeben, sowie SkyHome Immo e.K. Einsicht in den Hauptvertrag zu gewähren.
  7. SkyHome Immo e.K. ist berechtigt, für andere Vertragspartner (z.B. für die Käuferseite der angebotenen Immobilienobjekte) entgeltpflichtig zu handeln.
  8. Der Makler ist kein Forscher. Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Angebote wird von SkyHome Immo e.K. nicht übernommen, da diese nicht beeinflussbare Quellen (z.B. Immobilieneigentümer, Makler, Agenturen und andere Partner) haben können. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Richtigkeit der Informationen, Vertragsangaben, Angebote und Auftragsinhalte ist seitens des Auftraggebers nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen.
  9. Alle Angebote, Unterlagen und Informationen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Auftraggeber bekommt zu diesem Zwecke eine schriftliche Einwilligung von SkyHome Immo e.K. Bei der Verletzung dieser Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Entgelte. Außerdem ist der entstandene Schaden seitens des Auftraggebers zu begleichen.
  10. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen SkyHome Immo e.K. beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für SkyHome Immo e.K. zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  11. SkyHome Immo e.K. gewährleistet Vertraulichkeit bei der Handhabung der Daten des Auftraggebers. Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn der Auftraggeber gibt dazu ein schriftliches Einverständnis. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von SkyHome Immo e.K. unaufgefordert verschiedenartige Informationen wie z. B. Emails, Newsletter, und/oder spezielle weiterführende Angebote in elektronischer und/oder postalischer Form zu erhalten. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit und auf schriftliche Anfrage möglich.
  13. Alle vorhandenen Informationen aus der Webseite SkyHome Immo e.K. unterliegen dem Urheberrecht. Bei Weiterverwendung oder Benutzung ist immer eine schriftliche Zusage durch SkyHome Immo e.K. notwendig.
  14. SkyHome Immo e.K. stellt auf seiner Webseite zusätzliche Informationen in Form von Text und Links auf externe Webseiten bereit. Für diese externen Webseiten und deren Inhalte trägt SkyHome Immo e.K. keinerlei rechtliche Verantwortung jedweder Art, sondern ausschließlich der Inhaber und/oder der Betreiber der externen Webseite.
  15. Als Gerichtsstand wird der Hauptsitz des SkyHome Immo e.K. vereinbart.
  16. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  17. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dabei wird die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzt.

AGB für Käufer

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und SkyHome Immo e.K. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Makler-Auftrags oder eines Suchauftrags einverstanden.
  2. Kommt aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag zustande oder ein anderer, wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag, oder wenn ein vom Makler zum Erwerb vorgestelltes Objekt infolge der Zwangsversteigerung erworben wird, oder wenn der Makler dem Auftraggeber weitere Objekte, auch mündlich, anbietet und dadurch ein Hauptvertrag zustande kommt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen. Die Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrags sofort fällig. 
  3. Im Falle der Gewährung sowie der Vermittlung der Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrags auf Immobilie aus dem Stammbestand von Sky Home Immo e.K. beträgt die Provision des Maklers 7,14% (inkl. 19% MwSt.) des Kaufpreises oder in der jeweiligen Kurzbeschreibung aufgeführten Provisionssatz. Ab 23.12.2020 gelten beim Verkauf von Wohnimmobilien neue Regelungen für die Maklerprovision. Durch das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien (wie z.B. ETW, DHH, EFH, RH etc.)“ teilen sich Käufer (als Verbraucher) und Verkäufer die Provision jeweils 50/50 der im Exposé angegeben Höhe der Maklerprovision. In anderen Fällen gilt die alte gesetzliche Regelung. Die Provision beim Makler-Auftrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und wird vom Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags an Sky Home Immo e.K. ausgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Die Provision ist auch fällig, wenn der Auftraggeber durch die von Sky Home Immo e.K. erhaltenen Informationen einen Vertrag mit Dritten abschließt.
  4. Die Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber nicht alleine ein oder mehrere Immobilienobjekte erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber in irgendeiner Form verbunden ist.
  5. Dem Bedarf des Auftraggebers entsprechend kommt zwischen SkyHome Immo e.K. und dem Auftraggeber ein Suchauftrag zustande. Der Suchauftrag enthält eine Reihe von durch den Auftraggeber aufgelisteten Kriterien, die eine Immobilie erfüllen muss, wonach außerhalb des Stammbestandes von SkyHome Immo e.K (z. B. mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen) gesucht wird. Der Suchauftrag bedarf der Schriftform. 
  6. Im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags entsprechend dem Suchauftrag beträgt die Provision des Maklers 3,5% (inkl. 19% MwSt.) des Kaufpreises oder in dem jeweiligen Suchauftrag aufgeführten Provisionssatz. Eine Provision beim Suchauftrag sowie beim Makler-Auftrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und wird vom Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags an SkyHome Immo e.K. ausgezahlt. 
  7. Nach der Erteilung des Auftrags an SkyHome Immo e.K. sind alle Änderungen des Hauptvertrags schriftlich festzuhalten, sie werden erst dadurch wirksam.
  8. Wenn der Auftraggeber bezüglich der Suchauftragssache gegenüber Dritten Verpflichtungen eingegangen ist oder beabsichtigt, dies zu tun (wenn der Auftraggeber z. B. ein Objekt mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen gefunden hat, mit einer dritten Seite einen Vertrag abschließt etc.), verpflichtet er sich zur sofortigen Mitteilung an SkyHome Immo e.K. 
  9. SkyHome Immo e.K. ist berechtigt, für andere Vertragspartner (z.B. für die Verkäuferseite der angebotenen Investitionsobjekte) entgeltpflichtig zu handeln. 
  10. Der Auftraggeber erhält von SkyHome Immo e.K. Suchauftragsergebnisse in schriftlicher und mündlicher Form. Falls die Angebote von SkyHome Immo e.K. dem Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, so ist dies unverzüglich an SkyHome Immo e.K. mitzuteilen und schriftlich nachzuweisen. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
  11. Ein Kaufvertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber dem Angebot zustimmt und den Vertrag unterschreibt. Die ersten vereinbarten Zahlungen wie z.B. Objektreservierungskosten sind innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss zu entrichten. Bei der Verletzung der Zahlungspflicht und Nichteinhaltung des Zahlungszieles erlischt der Suchauftrag bzw. die Reservierungsvereinbarung. Unbedingt davon unterliegen Immobilienkaufverträge weiterführender gesetzlicher Regelungen.
  12. Der Makler ist kein Forscher. Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Angebote wird von SkyHome Immo e.K. nicht übernommen, da diese nicht beeinflussbare Quellen (z.B. Immobilieneigentümer, Makler, Agenturen und andere Partner) haben können. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Richtigkeit der Informationen, Vertragsangaben, Angebote und Auftragsinhalte ist seitens des Auftraggebers nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen.
  13. Alle Angebote, Unterlagen und Informationen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Auftraggeber bekommt zu diesem Zwecke eine schriftliche Einwilligung von SkyHome Immo e.K. Bei der Verletzung dieser Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Entgelte. Außerdem ist der entstandene Schaden seitens des Auftraggebers zu begleichen.
  14. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen SkyHome Immo e.K. beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für SkyHome Immo e.K. zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  15. SkyHome Immo e.K. gewährleistet Vertraulichkeit bei der Handhabung der Daten des Auftraggebers. Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn der Auftraggeber gibt dazu ein schriftliches Einverständnis. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  16. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von SkyHome Immo e.K. unaufgefordert verschiedenartige Informationen wie z. B. Emails, Newsletter, und/oder spezielle weiterführende Angebote in elektronischer und/oder postalischer Form zu erhalten. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit und auf schriftliche Anfrage möglich.
  17. Alle vorhandenen Informationen aus der Webseite SkyHome Immo e.K. unterliegen dem Urheberrecht. Bei Weiterverwendung oder Benutzung ist immer eine schriftliche Zusage durch SkyHome Immo e.K. notwendig.
  18. SkyHome Immo e.K. stellt auf seiner Webseite zusätzliche Informationen in Form von Text und Links auf externe Webseiten bereit. Für diese externen Webseiten und deren Inhalte trägt SkyHome Immo e.K. keinerlei rechtliche Verantwortung jedweder Art, sondern ausschließlich der Inhaber und/oder der Betreiber der externen Webseite.
  19. Als Gerichtsstand wird der Hauptsitz des SkyHome Immo e.K. vereinbart.
  20. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  21. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dabei wird die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzt.

AGB für Vermieter

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und SkyHome Immo e.K. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Makler-Auftrags oder eines Suchauftrags einverstanden.
  2. Kommt aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Mietvertrag zustande oder ein anderer, wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen. Die Provision beträgt eine Summe von 1 bis 2,4 Kaltmieten des jeweiligen Immobilienobjekts. Die Provision ist mit dem Abschluss des Mietvertrags sofort fällig. Ein Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter dem Angebot zustimmt und den Vertrag unterschreibt. Die Provision beim Makler-Auftrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und wird vom Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags an SkyHome Immo e.K. ausgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Mietvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Die Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber nicht alleine ein oder mehrere Immobilienobjekte vermietet, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter vermietet, der mit dem Auftraggeber in irgendeiner Form verbunden ist.
  3. Ein Entgeltanspruch durch SkyHome Immo e.K. besteht auch bei Folgegeschäften, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden.
  4. Nach der Erteilung des Makler-Auftrags an SkyHome Immo e.K. sind alle Änderungen des Hauptvertrags schriftlich festzuhalten, sie werden erst dadurch wirksam.
  5. Nutzungsbedingungen der zur Verfügung gestellten Vermietungsobjekte sind SkyHome Immo e.K. vor Abschluss des Vertrags mitzuteilen.
  6. Ein Vermietungsvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. Der Makler bietet lediglich eine Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags an. Die vertraglichen Verpflichtungen betreffen ausschließlich den Vermieter und den Mieter. SkyHome Immo e.K. haftet nicht für die Bestimmungen aus dem Vermietungsvertrag.  
  7. Der Auftraggeber unterliegt der Mitteilungspflicht beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei der Vertragsverlängerung. Alle Verlängerungen des Vermietungsvertrags und Änderungen der Vermietungsdauer bedürfen der Schriftform. Der Vermieter muss SkyHome Immo e.K. zudem unterrichten, wenn er dem vom Makler vermittelten Mieter ein anderes Objekt vermietet. 
  8. Wenn der Auftraggeber bezüglich der Makler-Auftragssache gegenüber Dritten Verpflichtungen eingegangen ist oder beabsichtigt, dies zu tun (wenn der Auftraggeber z. B. ein Objekt mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen vermietet, mit einer dritten Seite einen Vertrag abschließt etc.), verpflichtet er sich zur sofortigen Mitteilung an SkyHome Immo e.K. 
  9. SkyHome Immo e.K. ist berechtigt, für andere Vertragspartner (z.B. für die Mieterseite der angebotenen Immobilienobjekte) entgeltpflichtig zu handeln. 
  10. Der Makler ist kein Forscher. Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Angebote wird von SkyHome Immo e.K. nicht übernommen, da diese nicht beeinflussbare Quellen (z.B. Immobilieneigentümer, Makler, Agenturen und andere Partner) haben können. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Richtigkeit der Informationen, Vertragsangaben, Angebote und Auftragsinhalte ist seitens des Auftraggebers nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen.
  11. Alle Angebote, Unterlagen und Informationen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Auftraggeber bekommt zu diesem Zwecke eine schriftliche Einwilligung von SkyHome Immo e.K. Bei der Verletzung dieser Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Entgelte. Außerdem ist der entstandene Schaden seitens des Auftraggebers zu begleichen.
  12. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen SkyHome Immo e.K. beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für SkyHome Immo e.K. zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  13. SkyHome Immo e.K. gewährleistet Vertraulichkeit bei der Handhabung der Daten des Auftraggebers. Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn der Auftraggeber gibt dazu ein schriftliches Einverständnis. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  14. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von SkyHome Immo e.K. unaufgefordert verschiedenartige Informationen wie z. B. Emails, Newsletter, und/oder spezielle weiterführende Angebote in elektronischer und/oder postalischer Form zu erhalten. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit und auf schriftliche Anfrage möglich.
  15. Alle vorhandenen Informationen aus der Webseite SkyHome Immo e.K. unterliegen dem Urheberrecht. Bei Weiterverwendung oder Benutzung ist immer eine schriftliche Zusage durch SkyHome Immo e.K. notwendig.
  16. SkyHome Immo e.K. stellt auf seiner Webseite zusätzliche Informationen in Form von Text und Links auf externe Webseiten bereit. Für diese externen Webseiten und deren Inhalte trägt SkyHome Immo e.K. keinerlei rechtliche Verantwortung jedweder Art, sondern ausschließlich der Inhaber und/oder der Betreiber der externen Webseite.
  17. SkyHome Immo e.K. vermittelt keine Objekte zur Tagesmiete. 
  18. Als Gerichtsstand wird der Hauptsitz des SkyHome Immo e.K. vereinbart.
  19. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  20. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dabei wird die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzt.

AGB für Mieter

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und SkyHome Immo e.K. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Makler-Auftrags oder eines Suchauftrags einverstanden.
  2. Dem Bedarf des Auftraggebers entsprechend kommt zwischen SkyHome Immo e.K. und dem Auftraggeber ein Suchauftrag zustande. Der Suchauftrag enthält eine Reihe von durch den Auftraggeber aufgelisteten Kriterien, die eine Immobilie erfüllen muss, wonach außerhalb des Stammbestandes von SkyHome Immo e.K (z. B. mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen) gesucht wird. Der Suchauftrag bedarf der Schriftform. 
  3. Kommt aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Suchauftrag zustande oder ein anderer, wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen. Die Provision beträgt eine Summe von 1 bis 2,4 Kaltmieten des jeweiligen Immobilienobjekts. Die Provision wird mit dem Abschluss des Suchauftrags sofort fällig. Die Provision beim Makler-Auftrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und wird vom Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags an SkyHome Immo e.K. ausgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Mietvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. 
  4. Die Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber nicht alleine ein oder mehrere durch SkyHome Immo e.K. vermittelte Immobilienobjekte mietet, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter mietet, der mit dem Auftraggeber in irgendeiner Form verbunden ist.
  5. Nach der Erteilung des Makler-Auftrags an SkyHome Immo e.K. sind alle Änderungen des Hauptvertrags schriftlich festzuhalten, sie werden erst dadurch wirksam.
  6. Der Auftraggeber erhält von SkyHome Immo e.K. Suchauftragsergebnisse in schriftlicher und mündlicher Form. Falls die Angebote von SkyHome Immo e.K. dem Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, so ist dies unverzüglich an SkyHome Immo e.K. mitzuteilen und schriftlich nachzuweisen. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
  7. Ein Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Ein Mietvertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber dem Angebot zustimmt und den Vertrag unterschreibt. Der Makler bietet lediglich eine Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags an. Die mietvertraglichen Verpflichtungen betreffen ausschließlich den Mieter und den Vermieter. SkyHome Immo e.K. haftet gegenüber keine Ansprüche aus dem Mietvertrag.
  8. SkyHome Immo e.K. vermittelt keine Objekte zur Tagesmiete. 
  9. Die Schlüsselübergabe sowie die Einzugs- und Auszugszeiten werden objektspezifisch vereinbart und in schriftlicher oder mündlicher Form festgehalten. Diese sind einzuhalten. Bei Verspätung oder Nichteinhalten der Zeiten verpflichten sich beide Seiten zu einer rechtzeitigen Mitteilung.
  10. Der Auftraggeber unterliegt der Mitteilungspflicht beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei der Vertragsverlängerung. Alle Verlängerungen des Mietvertrags und Änderungen der Mietdauer bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber muss SkyHome Immo e.K. zudem unterrichten, wenn er über den vom Makler vermittelten Vermieter ein anderes Objekt mietet. 
  11. Ein Entgeltanspruch durch SkyHome Immo e.K. besteht auch bei Folgegeschäften, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden.
  12. Wenn der Auftraggeber bezüglich der Suchauftragssache gegenüber Dritten Verpflichtungen eingegangen ist oder beabsichtigt, dies zu tun (wenn der Auftraggeber z. B. ein Objekt mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen gefunden hat, mit einer dritten Seite einen Vertrag abschließt etc.), verpflichtet er sich zur sofortigen Mitteilung an SkyHome Immo e.K. 
  13. SkyHome Immo e.K. ist berechtigt, für andere Vertragspartner (z.B. für die Verkäufer- bzw. für die Vermieterseite der angebotenen Immobilienobjekte) entgeltpflichtig zu handeln. 
  14. Der Makler ist kein Forscher. Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Angebote wird von SkyHome Immo e.K. nicht übernommen, da diese nicht beeinflussbare Quellen (z.B. Immobilieneigentümer, Makler, Agenturen und andere Partner) haben können. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Richtigkeit der Informationen, Vertragsangaben, Angebote und Auftragsinhalte ist seitens des Auftraggebers nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen.
  15. Alle Angebote, Unterlagen und Informationen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Auftraggeber bekommt zu diesem Zwecke eine schriftliche Einwilligung von SkyHome Immo e.K. Bei der Verletzung dieser Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Entgelte. Außerdem ist der entstandene Schaden seitens des Auftraggebers zu begleichen.
  16. SkyHome Immo e.K. gewährleistet Vertraulichkeit bei der Handhabung der Daten des Auftraggebers. Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn der Auftraggeber gibt dazu ein schriftliches Einverständnis. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  17. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von SkyHome Immo e.K. unaufgefordert verschiedenartige Informationen wie z. B. Emails, Newsletter, und/oder spezielle weiterführende Angebote in elektronischer und/oder postalischer Form zu erhalten. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit und auf schriftliche Anfrage möglich.
  18. Alle vorhandenen Informationen aus der Webseite SkyHome Immo e.K. unterliegen dem Urheberrecht. Bei Weiterverwendung oder Benutzung ist immer eine schriftliche Zusage durch SkyHome Immo e.K. notwendig.
  19. SkyHome Immo e.K. stellt auf seiner Webseite zusätzliche Informationen in Form von Text und Links auf externe Webseiten bereit. Für diese externen Webseiten und deren Inhalte trägt SkyHome Immo e.K. keinerlei rechtliche Verantwortung jedweder Art, sondern ausschließlich der Inhaber und/oder der Betreiber der externen Webseite.
  20. Als Gerichtsstand wird der Hauptsitz des SkyHome Immo e.K. vereinbart.
  21. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  22. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dabei wird die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzt.

AGB für Anleger

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und SkyHome Immo e.K. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Makler-Auftrags oder eines Suchauftrags einverstanden.
  2. Kommt aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag zustande oder ein anderer, wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag, oder wenn ein vom Makler zum Erwerb vorgestelltes Objekt infolge der Zwangsversteigerung erworben wird, oder wenn der Makler dem Auftraggeber weitere Objekte, auch mündlich, anbietet und dadurch ein Hauptvertrag zustande kommt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen. Die Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrags sofort fällig. Ein Hauptvertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber dem Angebot zustimmt und den Vertrag unterschreibt. 
  3. Im Falle der Gewährung sowie der Vermittlung einer Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrags auf Immobilie mit Absicht der Kapitalanlage aus dem Stammbestand von SkyHome Immo e.K. beträgt die Provision des Maklers 7,14% (inkl. 19% MwSt.) des Kaufpreises oder in der jeweiligen Kurzbeschreibung aufgeführten Provisionssatz. Die Provision ist bei dem Vertragsabschluss sofort fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
  4. Die Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber nicht alleine ein oder mehrere Immobilienobjekte erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber in irgendeiner Form verbunden ist.
  5. SkyHome Immo e.K. ist berechtigt, für andere Vertragspartner (z.B. für die Verkäufer- bzw. für die Mieterseite der angebotenen Immobilienobjekte) entgeltpflichtig zu handeln. 
  6. Dem Bedarf des Auftraggebers entsprechend kommt zwischen SkyHome Immo e.K. und dem Auftraggeber ein Suchauftrag zustande. Der Suchauftrag enthält eine Reihe von durch den Auftraggeber aufgelisteten Kriterien, die eine Investitionsimmobilie erfüllen muss, wonach außerhalb des Stammbestandes von SkyHome Immo e.K (z. B. mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen) gesucht wird. Der Suchauftrag bedarf der Schriftform. 
  7. Nach der Erteilung des Auftrags an SkyHome Immo e.K. sind alle Änderungen des Hauptvertrags schriftlich festzuhalten, sie werden erst dadurch wirksam.
  8. Der Auftraggeber erhält von SkyHome Immo e.K. Suchauftragsergebnisse in schriftlicher und mündlicher Form. Falls die Angebote von SkyHome Immo e.K. dem Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, so ist dies unverzüglich an SkyHome Immo e.K. mitzuteilen und schriftlich nachzuweisen. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
  9. Im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags entsprechend dem Suchauftrag beträgt die Provision des Maklers 3,5% (inkl. 19% MwSt.) des Kaufpreises oder in dem jeweiligen Suchauftrag aufgeführten Provisionssatz. Eine Provision beim Suchauftrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und wird vom Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags an SkyHome Immo e.K. ausgezahlt. 
  10. Wenn der Auftraggeber bezüglich der Suchauftragssache gegenüber Dritten Verpflichtungen eingegangen ist oder beabsichtigt, dies zu tun (wenn der Auftraggeber z. B. ein Objekt mit Hilfe anderer Firmen, Makler, Organisationen oder Privatpersonen gefunden hat, mit einer dritten Seite einen Vertrag abschließt etc.), verpflichtet er sich zur sofortigen Mitteilung an SkyHome Immo e.K. 
  11. Die durch die Vermittlung von SkyHome Immo e.K. erworbenen Immobilienobjekte werden durch SkyHome Immo e.K. verwaltet und zur Miete an Dritte weitergegeben. Dafür wird zwischen dem Auftraggeber und SkyHome Immo e.K. ein Immobilienverwaltungsvertrag abgeschlossen. Der Immobilienverwaltungsvertrag bedarf der Schriftform. Für jedes von SkyHome Immo e.K. verwaltetes Immobilienobjekt als Kapitalanlage des Auftraggebers wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Die Mietbedingungen, die Verwaltungspflichten sowie die Verwaltungsgebühren werden in dem Immobilienverwaltungsvertrag festgehalten. Der Immobilienverwaltungsvertrag wird im Moment der Unterzeichnung und innerhalb der im Vertrag vorgeschriebenen Fristen gültig.
  12. Nutzungsbedingungen der zur Vermittlung gestellten Investitionsobjekte sind SkyHome Immo e.K. vor Abschluss des Vertrages mitzuteilen.
  13. Der Makler ist kein Forscher. Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Angebote wird von SkyHome Immo e.K. nicht übernommen, da diese nicht beeinflussbare Quellen (z.B. Immobilieneigentümer, Makler, Agenturen und andere Partner) haben können. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Richtigkeit der Informationen, Vertragsangaben, Angebote und Auftragsinhalte ist seitens des Auftraggebers nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen.
  14. Alle Angebote, Unterlagen und Informationen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Auftraggeber bekommt zu diesem Zwecke eine schriftliche Einwilligung von SkyHome Immo e.K. Bei der Verletzung dieser Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Entgelte. Außerdem ist der entstandene Schaden seitens des Auftraggebers zu begleichen.
  15. SkyHome Immo e.K. gewährleistet Vertraulichkeit bei der Handhabung der Daten des Auftraggebers. Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn der Auftraggeber gibt dazu ein schriftliches Einverständnis. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  16. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen SkyHome Immo e.K. beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für SkyHome Immo e.K. zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  17. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von SkyHome Immo e.K. unaufgefordert verschiedenartige Informationen wie z. B. Emails, Newsletter, und/oder spezielle weiterführende Angebote in elektronischer und/oder postalischer Form zu erhalten. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit und auf schriftliche Anfrage möglich.
  18. Alle vorhandenen Informationen aus der Webseite SkyHome Immo e.K. unterliegen dem Urheberrecht. Bei Weiterverwendung oder Benutzung ist immer eine schriftliche Zusage durch SkyHome Immo e.K. notwendig.
  19. SkyHome Immo e.K. stellt auf seiner Webseite zusätzliche Informationen in Form von Text und Links auf externe Webseiten bereit. Für diese externen Webseiten und deren Inhalte trägt SkyHome Immo e.K. keinerlei rechtliche Verantwortung jedweder Art, sondern ausschließlich der Inhaber und/oder der Betreiber der externen Webseite.
  20. Als Gerichtsstand wird der Hauptsitz des SkyHome Immo e.K. vereinbart.
  21. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
  22. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dabei wird die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzt.
  23. SkyHome Immo e.K. vermittelt keine Objekte zur Tagesmiete.